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"Es ist oft produktiver, einen Tag lang über sein Geld nachzudenken,als einen Monat für Geld zu arbeiten.” Heinz Brestel (1922), deutscher Finanzpublizist

     
   

Warum sollte ich mich für das NFS Haftungsdach entscheiden?



Die NFS ist ein Haftungsdach mit deutscher Zulassung. Dadurch kann das
Haftungsdach auch für Kapitalgesellschaften wie GmbH oder AG gestellt
werden.

Der wirtschaftliche Ansatz der NFS, die Ausdehnung des
Fonds-Poolkonzeptes auf Zertifikate, Hedgefonds, Anleihen und Aktien
harmoniert mit dem Interesse des Vermittlers an einer nachhaltigen
Vertrauenssituation zum Kunden.

Die klare Abgrenzung der NFS, nur nachweislich kompetente Berater unter
das Haftungsdach zu nehmen, gibt dem Vermittler die Sicherheit, nicht
mit "schwarzen Schafen" in Verbindung gebracht zu werden. Eine negative
Pressenachricht könnte jahrelange Vertrauensarbeit in Gefahr bringen...

Die breite Produkt- und Depotstellenvielfalt der NFS ist in Deutschland
wahrscheinlich einmalig. Wer sein Handwerk versteht, wird mit der NFS
für seine Kunden in jeder Anlage- und Marktsituation eine Lösung finden,
die für den Kunden und den Vermittler konkurrenzlos attraktiv ist  

Mit der Einführung der MiFID zum 01.11.07 ist die Anlageberatung auf die
zur Vermittlung zugelassenen Wertpapiere beschränkt. Die
Fondsvermittlung nach §34c GewO darf damit keine Verkaufsempfehlungen zu
Aktien oder Anleihen in bestehenden Kundendepots geben. Will der Berater
eine solide Strukturierung des Depots vornehmen, sind ihm die Hände
gebunden: er darf derartige Verkaufsempfehlungen nicht erteilen. Die
einzig mögliche Lösung aus diesem Dilemma ist der Anschluss an ein
Haftungsdach. Dadurch kann sich der Berater mit Recht als
Allfinanzvermittler bezeichnen ohne die Kosten einer Institutszulassung
und -verwaltung tragen zu müssen.

Alle Gerüchte über die angeblich möglichen Mehrfachanbindungen an
Haftungsdächer, Teilhaftungsdächer u.s.w. sind von der BaFin im März
2007 eindeutig klargestellt worden: Der Vermittler muss sich für ein
einziges Haftungsdach entscheiden. Diesem Haftungsdach trägt er durch
die gesetzlich festgelegte Ausschließlichkeitsregelung sein gesamtes
Geschäft zu - anders ausgedrückt - das Geschäft, dass sein Haftungsdach
mangels Vertriebsvereinbarung nicht annehmen kann, ist für den
Vermittler nicht mehr möglich. Deshalb empfiehlt sich ein extrem breit
aufgestelltes Haftungsdach wie die NFS. 

 

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