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"Es ist oft produktiver, einen Tag lang über sein Geld nachzudenken,als einen Monat für Geld zu arbeiten.” Heinz Brestel (1922), deutscher Finanzpublizist

     
   

Welche Produkte kann ich über das NFS  Haftungsdach vermitteln?

 



Durch den Beitritt zum Haftungsdach nimmt der Vermittler die
Ausnahmegenehmigung des KWG §2 Abs. 10 in Anspruch, als gebundener Agent
der NFS sämtliche Finanzinstrumente vermitteln zu dürfen. Das bedeutet,
das alle Wertpapiere, Aktien, Anleihen, Zertifikate, Derivate,
Investmentfonds in das Vermittlungsportfolio aufgenommen werden können -
allerdings mit einer Einschränkung: Der Vermittler muss seine Kompetenz
nachweisen, zu den vermittelten Produkten ordnungsgemäß beraten zu
können. Kann er das nicht, schränkt die NFS das Spektrum auf die
Wertpapierarten ein, die den Fähigkeiten des Vermittlers entsprechen.
Das Vermittlungsgeschäft und die Dokumentation dazu wird von der NFS
laufend kontrolliert, so dass für den Kunden ein Höchstmaß an Sicherheit
besteht. Durch die Schulungen und Produktempfehlungen der NFS werden
aber auch wertvolle Impulse für neue Möglichkeiten der Beratung und der
Portfoliogestaltung an die Vermittler herangetragen.

Für die Depotverwaltung stehen mehrere Vollbanken und Fondsbanken zur
Verfügung:

Augsburger Aktienbank
DAB Bank
Frankfurter Fondsbank
UBS Deutschland AG
comdirect bank
Direktanlage at
Volksbank Bodensee
ebase
u.a.

 

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