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Welche Produkte kann ich über das NFS Haftungsdach vermitteln?
Durch den Beitritt zum Haftungsdach nimmt der Vermittler die Ausnahmegenehmigung des KWG §2 Abs. 10 in Anspruch, als gebundener Agent der NFS sämtliche Finanzinstrumente vermitteln zu dürfen. Das bedeutet, das alle Wertpapiere, Aktien, Anleihen, Zertifikate, Derivate, Investmentfonds in das Vermittlungsportfolio aufgenommen werden können - allerdings mit einer Einschränkung: Der Vermittler muss seine Kompetenz nachweisen, zu den vermittelten Produkten ordnungsgemäß beraten zu können. Kann er das nicht, schränkt die NFS das Spektrum auf die Wertpapierarten ein, die den Fähigkeiten des Vermittlers entsprechen. Das Vermittlungsgeschäft und die Dokumentation dazu wird von der NFS laufend kontrolliert, so dass für den Kunden ein Höchstmaß an Sicherheit besteht. Durch die Schulungen und Produktempfehlungen der NFS werden aber auch wertvolle Impulse für neue Möglichkeiten der Beratung und der Portfoliogestaltung an die Vermittler herangetragen.
Für die Depotverwaltung stehen mehrere Vollbanken und Fondsbanken zur Verfügung:
Augsburger Aktienbank DAB Bank Frankfurter Fondsbank UBS Deutschland AG comdirect bank Direktanlage at Volksbank Bodensee ebase u.a.
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